Eigenmittel für die Hypothek: woher sie stammen dürfen
19. August 2026 · Redaktion
Die Grundregel
Für den Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum verlangen Banken üblicherweise mindestens 20 % des Kaufpreises als Eigenmittel. Davon müssen in der Regel mindestens 10 Prozentpunkte aus «harten» Eigenmitteln stammen.
Was als harte Eigenmittel gilt
Erspartes, Wertschriften, ein Erbvorbezug oder eine Schenkung zählen als harte Eigenmittel. Auch das Guthaben aus der Säule 3a fällt in der Regel darunter.
Pensionskassen-Vorbezug: mit Einschränkungen
Ein Vorbezug aus der 2. Säule ist möglich, zählt aber nicht zu den harten Eigenmitteln – er darf die verbleibenden 10 Prozentpunkte der Mindestquote ergänzen, jedoch nicht die gesamten 20 % allein abdecken. Zusätzlich reduziert ein Vorbezug später die Altersleistungen der Pensionskasse.
Verpfändung statt Vorbezug
Alternativ zum Vorbezug lässt sich das Pensionskassenguthaben auch verpfänden. Das Kapital bleibt in der Vorsorge, dient der Bank aber als zusätzliche Sicherheit – dafür sind Tragbarkeit und Zinsbelastung meist höher als bei einem Vorbezug.
Frühzeitig planen lohnt sich
Wer die Zusammensetzung der Eigenmittel frühzeitig plant, hat bei der Finanzierung mehr Spielraum und vermeidet Überraschungen kurz vor dem Kaufabschluss.
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